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   SG Braunschweig, 24.01.2018 - S 40 KR 591/13   

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SG Braunschweig, 24.01.2018 - S 40 KR 591/13 (https://dejure.org/2018,6209)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 24.01.2018 - S 40 KR 591/13 (https://dejure.org/2018,6209)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - S 40 KR 591/13 (https://dejure.org/2018,6209)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 24/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung einer Fallpauschale - Abweichung

    Auszug aus SG Braunschweig, 24.01.2018 - S 40 KR 591/13
    Eine nähere Prüfung erübrigt sich insoweit (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens BSG, Urteil vom 01. Juli 2014 - B 1 KR 24/13 R -, SozR 4-2500 § 301 Nr. 2, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus SG Braunschweig, 24.01.2018 - S 40 KR 591/13
    Bei einer auf Zahlung von Behandlungskosten von Versicherten gerichteten Klage des Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse geht es um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 16 KR 562/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen

    Dies verneint etwa das SG Potsdam mit durchaus nachvollziehbaren Erwägungen, wenn es unter Verweis auf die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V., die ausführt, dass alle Patienten, die einer unmittelbaren therapeutischen Maßnahme bedürfen auf eine Intensivtherapiestation gehörten und ein Patient, der nur einer kontinuierlichen Überwachung bedürfe, ausreichend sicher auf einer IMC-Station versorgt sei, schlussfolgert, übertrage man dies auf den Wortlaut der Kodierrichtlinien, die von einer intensivmedizinischen Versorgung des Patienten ausgingen, könne daraus nur gefolgert werden, dass eine intensivmedizinische Versorgung auch nur auf der Intensivstation erfolgen könne (SG Potsdam, Urteil vom 14.03.2013 - S 3 KR 407/10, juris, Rn. 58 - 61; a.A. etwa SG Halle (Saale), Urteil vom 26.02.2016 - S 16 KR 103/11, juris, Rn. 28 - 47; vgl. auch SG Braunschweig, Urteil vom 24.01.2018 - S 40 KR 591/13, Rn. 29, juris, davon ausgehend bei der IMC habe es sich um eine Intensivstation gehandelt; SG Lübeck, Urteil vom 04.05.2017 - S 3 KR 111/14, juris, wonach unabhängig von der Station entscheidend immer die tatsächlichen Verhältnisse sein sollen).
  • SG München, 23.07.2020 - S 15 KR 2143/18

    Voraussetzungen für die Abrechnung des Codes OPS 8-980 (2015)

    Diese sei nur in Zusammenhang mit der nach § 275 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) üblichen Prüfung der OPS-Mindestmerkmale zulässig (Verweis auf Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 24.01.2018, Aktenzeichen S 40 KR 591/13, Bl. 86 ff. der Gerichtsakte).
  • SG München, 23.07.2020 - S 15 KR 1684/18

    Begriff der Behandlungsleitung bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung

    Diese sei nur in Zusammenhang mit der nach § 275 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) üblichen Prüfung der OPS-Mindestmerkmale zulässig (Verweis auf Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 24.01.2018, Aktenzeichen S 40 KR 591/13).
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